Besonders für ältere Menschen sollten Sitzgelegenheiten auf einer Höhe von 46-48 cm, möglichst mit Rücken- und Armlehnen, angeboten werden [9].
Ein Fahrgastunterstand ist so zu platzieren, dass die erforderlichen Bewegungsflächen erhalten bleiben. Es ist zu gewährleisten, dass sowohl das Einstiegsfeld auffindbar ist, als auch der Einstieg für Rollstuhlnutzende uneingeschränkt möglich ist.
Innerhalb des Unterstands sollte auch eine Aufstellfläche für Rollstuhlnutzende vorgesehen werden, idealerweise in Kombination mit dem Aushangfahrplan.
Der Unterstand ist so zu konzipieren, dass er für blinde und sehbehinderte Menschen taktil ertastbar und visuell erkennbar ist, um Verletzungsgefahren vorzubeugen. Glasflächen dürfen nicht freischwebend montiert sein und sind mit kontrastreichen Markierungen zu versehen [10]. Um wechselnde Lichtverhältnisse zu berücksichtigen sind die Markierungen mit hellen und dunklen Anteilen auszuführen.
Die Überdachung sollte nicht transparent ausgeführt werden, um einen ausreichenden Sonnenschutz sicherzustellen. Verglaste Rück- und Seitenwände können hingegen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöhen.
[9] DIN 18040-1, 6.1
[10] DIN 32975 4.5