Inhalt
Aktionspläne &
Zielvereinbarungen

Bei einem Aktionsplan handelt es sich um ein strategisch ausgerichtetes Handlungsprogramm, das eine Beschreibung von Problemen enthält, die durch den Aktionsplan behoben werden sollen. Hierzu werden konkrete Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen festgelegt, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Bei einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) handelt es sich um einen Menschenrechts-Aktionsplan, der eine enge Rückbindung an die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und somit auch des Landes Baden-Württemberg hat.
Wichtiger Hinweis
Das Beratungsangebot des LZ-BARR zu Aktionsplänen und Zielvereinbarungen befindet sich derzeit im Aufbau.
Das Landeszentrum Barrierefreiheit berät Sie gerne beim Erarbeiten von Aktionsplänen oder beim Abschluss von Zielvereinbarungen.
Unser Beratungsangebot steht öffentlichen Stellen gemäß § 2 L-BGG, freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg zur Verfügung. Außerdem berät das LZ-BARR Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse für die Öffentlichkeit in Baden-Württemberg anbieten oder für sie bereitstellen.
Die Beratung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel angeboten werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung im Einzelfall besteht deshalb nicht.