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Bauen & öffentliche Gebäude

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland unter anderem dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur Gesellschaft und allen Lebensbereichen zu ermöglichen und sie vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen.
Artikel 9 Absatz 1 der UN-BRK behandelt die Zugänglichkeit, um die unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu erzielen.
Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zur physischen Umwelt und zu Transportmitteln haben. Informationen müssen so aufbereitet und angeboten werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen verfügbar und verständlich sind und Kommunikation möglich ist. Dies schließt geeignete Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme ein.
Menschen mit Behinderungen sollen Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, besuchen und nutzen können. Das gilt zum Beispiel für Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie für andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, Schulen, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten.
Das Landeszentrum Barrierefreiheit berät Sie im Bereich Bauen gerne zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude.
Wir beraten öffentliche Stellen gemäß § 2 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) sowie freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg.
Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anbieten und die der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen oder für sie bereitgestellt werden, beraten wir ebenfalls.
Die Beratung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel angeboten werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung im Einzelfall besteht deshalb nicht.
Barrierefreies Wohnen
Bitte beachten Sie, dass das Landeszentrum Barrierefreiheit nicht zu diesem Thema berät. Trotzdem haben wir einige Informationen zum barrierefreien Wohnen für Sie zusammengestellt. Klicken Sie bitte hier.
Oliver Appel und Philipp Metz
post@barrierefreiheit.bwl.de