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Information &
Kommuni­kation

Allgemeines

Das Recht von Menschen mit Behinderungen, sich Informationen und Gedankengut frei zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben ist in Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Artikel 9 Absatz 1 der UN-BRK verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, dafür geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese sollen für Menschen mit Behinderungen, genauso wie für Menschen ohne Behinderungen, den Zugang zu Informationen und Kommunikation sicherstellen. Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme gehören ebenfalls dazu.

Was genau unter dem Begriff „Kommunikation“ zu verstehen ist, wird in Artikel 2 der UN-BRK erläutert. „Kommunikation“ umfasst Sprachen, Darstellung von Text, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck und leicht zugängliches Multimedia. Weiterhin zählen schriftliche, auditive, in Einfache Sprache übersetzte, durch Vorlesende zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Kommunikationsformen, -mittel und -formate dazu. Dabei inbegriffen ist leicht zugängliche Informations- und Kommunikationstechnologie. „Sprache“ schließt des Weiteren sowohl gesprochene Sprachen als auch Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen ein.

Beratungs­­angebot

Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) bietet Ihnen im Bereich „Information und Kommunikation“ gerne Unterstützung bei den Themen Leichte und Einfache Sprache an.

Das LZ-BARR berät öffentliche Stellen gemäß § 2 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) sowie freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg. Außerdem beraten wir Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse für die Öffentlichkeit in Baden-Württemberg anbieten oder für sie bereitstellen.

Die Beratung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel angeboten werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung im Einzelfall besteht deshalb nicht.

Wichtiger Hinweis

Das Beratungsangebot des LZ-BARR zu deutscher Gebärdensprache, Untertitelung und Audiodeskription befindet sich derzeit im Aufbau.  

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