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Rechtliche Grundlagen

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in § 8 Absatz 3 Satz 3, dass die Nahverkehrspläne die Barrierefreiheit berücksichtigen müssen. Darin wurde das Ziel formuliert, dass der öffentliche Personennahverkehr bis 2022 vollständig barrierefrei sein sollte.

Das anerkannte Regelwerk für die Gestaltung eines barrierefreien öffentlichen Raums ist die DIN 18040-3 („Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“).

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