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Unser Auftrag

Der Ministerrat hat am 9. Februar 2021 die Errichtung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg beschlossen. Grundlage hierfür bildete der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg für die 16. Legislaturperiode.

Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) folgt dem Auftrag, der sich aus Artikel 9 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz ergibt. Demzufolge sollen die Angebote des LZ-BARR die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern und weiter voranbringen. Dazu unterstützt das Landeszentrum Barrierefreiheit eine möglichst umfassende barrierefreie Gestaltung der Umwelt.

Unser Angebot

Das LZ-BARR berät Interessierte und Ratsuchende grundsätzlich kostenfrei in den Bereichen Bauen, öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnik und Digitales sowie Information und Kommunikation. Zu Letzterem gehören Leichte und Einfache Sprache, deutsche Gebärdensprache, Untertitelung und Audiodeskription. Das Landeszentrum Barrierefreiheit berät außerdem in Bezug auf die Nutzung assistiver Technologien sowie beim Erstellen von Aktionsplänen und Zielvereinbarungen.

Des Weiteren bietet das Landeszentrum Barrierefreiheit zu Sachverhalten gemäß den Paragrafen 7 – 10 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) eine Schlichtung auf freiwilliger Basis an.

Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel angeboten werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung im Einzelfall besteht deshalb nicht.

Zielgruppe

Die Angebote des Landeszentrums Barrierefreiheit richten sich an:

  • öffentliche Stellen gemäß Paragraf 2 L-BGG,
  • freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg und
  • Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse für die Öffentlichkeit in Baden-Württemberg anbieten oder für sie bereitstellen.

Das Schlichtungsangebot des Landeszentrums Barrierefreiheit richtet sich an Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg. Das Schlichtungsangebot in Anspruch nehmen können auch nach Paragraf 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannte Verbände oder deren baden-württembergische Landesverbände, wenn sie durch den Sachverhalt in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind.

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