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Die Schlichtungs­stelle

„Bei einer Schlichtung geht es um eine gemeinsame Lösung.“

Allgemeines

Beim Landeszentrum Barrierefreiheit gibt es eine Schlichtungsstelle. Sie ist für Menschen mit Behinderungen da. Sie vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit geht.

Worum geht es bei der Schlichtung?

Bei der Schlichtung geht es darum, eine gemeinsame Lösung für ein Problem zu finden. Es geht nicht darum, dass eine Seite gewinnt oder verliert.

Wer kann sich an die Schlichtungs­stelle wenden?

An die Schlichtungsstelle können sich wenden:

  • Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • nach Paragraf 15 Absatz 3 des Behinderten­gleichstellungsgesetzes anerkannte Verbände oder deren baden-württembergische Landesverbände, wenn sie durch den Sachverhalt in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind
  • kommunale Behindertenbeauftragte

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