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Anforder­ungen für Dokumente

Öffentliche Stellen gemäß § 2 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) sind dazu verpflichtet, ihre auf Webseiten oder mobilen Anwendungen/Apps veröffentlichte Dokumente barrierefrei zu gestalten. Hierzu zählen zum Beispiel PDF- oder Word-Dokumente. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG. Darin wird auf die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0 (BITV 2.0) verwiesen.

Die BITV 2.0 verweist dabei auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 (Version 3.2.1). (PDF). Die entsprechenden Anforderungen finden sich dort in Abschnitt 10. Konkrete technische Hinweise zur Erstellung eines barrierefreien PDF-Dokuments lassen sich der DIN ISO 14289-1:2016-12 entnehmen.

Überprüfung

Ob eine PDF-Datei barrierefrei ist, kann zum Beispiel mit dem kostenfreien Programm „PDF Accessibility Checker“ (PAC 2021) oder der neueren Version PAC 2024 geprüft werden. Außerdem sollte das PDF-Dokument ergänzend mithilfe eines Screenreaders getestet werden.

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