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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für diese Webseite des Landeszentrums Barrierefreiheit.

1. Stand der Vereinbarkeit
mit Anforderungen

Diese Webseite ist mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar und nach aktuell geltenden Standards der EN 301549 barrierefrei. Eine Überprüfung der Seite durch den BIK BITV-Test im Prüfzeitraum vom 08.09.2022 bis 26.09.2022 bestätigt die BITV-Konformität auf Basis einer repräsentativen Seitenauswahl.

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht

Hinweis zum BIK BITV-Prüfbericht: Eine Webseite gilt nur dann als BIK BITV-konform, wenn auf den geprüften Seiten alle 98 Prüfschritte des BITV-Tests als „erfüllt“, „eher erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewertet wurden (Verzeichnis aller Prüfschritte). Im BIK BITV-Prüfbericht für diese Webseite des Landeszentrums Barrierefreiheit wurden von unabhängigen Prüfenden alle Prüfschritte als „erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewertet (Beschreibung des Prüfverfahrens)

2. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.01.2024 überprüft und aktualisiert.

3. Rückmeldung und
Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Webseite auffallen, können Sie uns diese gerne mitteilen: Barrieren melden.
Sie können auch folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
post@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon 0711 123-3636

4. Schlichtungs-
verfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die unter 3. genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Barriere­freiheit (Zusatz­funktionen)

Dieser Internetauftritt des Landeszentrums Barrierefreiheit bietet auf Unterseiten eine zusätzliche integrierte Vorlesefunktion. Informationen zur Dokumentation der Kompatibilität und Barrierefreiheit finden Sie auf der Hilfeseite.

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