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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für diese Webseite des Landeszentrums Barrierefreiheit.
Diese Webseite ist mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar und nach aktuell geltenden Standards der EN 301549 barrierefrei. Eine Überprüfung der Seite durch den BIK BITV-Test im Prüfzeitraum vom 08.09.2022 bis 26.09.2022 bestätigt die BITV-Konformität auf Basis einer repräsentativen Seitenauswahl.
Hinweis zum BIK BITV-Prüfbericht: Eine Webseite gilt nur dann als BIK BITV-konform, wenn auf den geprüften Seiten alle 98 Prüfschritte des BITV-Tests als „erfüllt“, „eher erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewertet wurden (Verzeichnis aller Prüfschritte). Im BIK BITV-Prüfbericht für diese Webseite des Landeszentrums Barrierefreiheit wurden von unabhängigen Prüfenden alle Prüfschritte als „erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewertet (Beschreibung des Prüfverfahrens)
Diese Erklärung wurde am 30.09.2022 von der auf digitale Barrierefreiheit spezialisierten Agentur anatom5 GmbH erstellt. Die Grundlage für die Erklärung bildet ein unabhängig durchgeführter BIK BITV-Test (siehe Stand der Vereinbarkeit).
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Dafür stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landeszentrum Barrierefreiheit wenden und hierzu eine Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landeszentrum Barrierefreiheit nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-Durchführungsverordnung vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Barrierefreiheit Zusatzfunktionen
Dieser Internetauftritt des Landeszentrums Barrierefreiheit bietet auf Unterseiten eine zusätzliche integrierte Vorlesefunktion. Informationen zur Dokumentation der Kompatibilität und Barrierefreiheit finden Sie auf der Hilfeseite.