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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) ist bemüht, seine Website in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für diese Website des Landeszentrums Barrierefreiheit.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Website auffallen, können Sie uns diese gerne über das folgende Formular mitteilen: Barrieren melden.
Sie können auch das Kontaktformular oder diese Kontaktmöglichkeiten nutzen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
post@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon 0711 123-3636
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die unter 3. genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Zusatzfunktion
Dieser Internetauftritt des Landeszentrums Barrierefreiheit bietet auf Unterseiten eine zusätzliche integrierte Vorlesefunktion. Informationen zur Dokumentation der Kompatibilität und Barrierefreiheit finden Sie auf der Hilfeseite.
Externe Prüfung der Barrierefreiheit
Das Landeszentrum Barrierefreiheit hat seine Website durch den BIK BITV-Test im Zeitraum vom 08.09.2022 bis 26.09.2022 überprüfen lassen. Hier können Sie den Prüfbericht lesen. Das Ergebnis bestätigt die BITV-Konformität auf Basis einer repräsentativen Seitenauswahl.
Hinweis zum BIK BITV-Prüfbericht:
Eine Website gilt nur dann als BIK BITV-konform, wenn auf den geprüften Seiten alle 98 Prüfschritte des BITV-Tests als „erfüllt“, „eher erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewertet wurden (Verzeichnis aller Prüfschritte). Im BIK BITV-Prüfbericht für diese Website des Landeszentrums Barrierefreiheit wurden von unabhängigen Prüfenden alle Prüfschritte als „erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewertet (Beschreibung des Prüfverfahrens).