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Infos zum barriere­freien Wohnen

Bitte beachten Sie, dass das Landeszentrum Barrierefreiheit nicht zum Thema barrierefreies Wohnen berät.

Trotzdem möchten wir Ihnen einige Informationen rund um barrierefreies Wohnen zur Verfügung stellen.

Beratungs­stellen

Sie brauchen Unterstützung, weil Ihre Wohnung nicht barrierefrei ist?
Sie möchten weiterhin selbstständig und selbstbestimmt leben, wissen aber nicht, wie und wo das möglich ist?
Dann wenden Sie sich an eine Wohnberatungsstelle. Die Mitarbeitenden dort helfen Ihnen gerne weiter.

Förder­möglichkeiten

Für die Herstellung der baulichen Barrierefreiheit gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Eine exemplarische Auflistung finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob es gegebenenfalls örtliche Förderprogramme zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit gibt.

Rechtliche Grundlagen

§ 35 der Landesbauordnung regelt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden, wenn die gesamte Grundfläche dieser Wohnungen die Grundfläche der Nutzungseinheiten des Erdgeschosses nicht unterschreitet. In diesen Wohnungen müssen auch die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein. In der Landesbauordnung sind allerdings bestimmte Ausnahmefälle genannt, in denen diese Verpflichtung nicht greift.

Das anerkannte Regelwerk für die barrierefreie Planung von Wohnungen ist die DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen“).

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