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Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von medialen Angeboten bildet die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese wurde in Baden-Württemberg im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz und in der Durchführungsverordnung zum Landes-Behindertengleichstellungsgesetz umgesetzt. Unter medialen Angeboten sind Webseiten (Inter-, Intra- und Extranetseiten), mobile Anwendungen/Apps, sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte und grafische Programmoberflächen zu verstehen. Auch PDF- oder Word-Dokumente, die innerhalb dieser medialen Angebote verfügbar sind, müssen grundsätzlich barrierefrei sein.
Anforderungen
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg ergeben sich aus § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Auch § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG bezieht sich auf die vorstehenden Paragrafen der BITV 2.0. Die BITV 2.0 beschreibt selbst keine Normen für die barrierefreie Gestaltung medialer Angebote, sie verweist aber auf die sogenannten harmonisierten Normen der Europäischen Union. Harmonisiert heißt, dass auf europäischer Ebene keine widersprüchlichen Normen gelten beziehungsweise diese abgeschafft werden.
Eine solche harmonisierte Norm stellt die Europäische Norm EN 301 549 (PDF) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnik-Produkte und -Dienstleistungen (Version 3.2.1) dar. Die EN 301 549 (PDF) enthält Anforderungen, die unter anderem Webseiten, mobile Anwendungen/Apps und Software erfüllen müssen, damit sie als barrierefrei gelten. Um dies festzustellen, definiert die Norm obligatorische Tests. Diese Tests berücksichtigen unter anderem auch die Erfolgskriterien Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1,, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Die WCAG 2.1 stellen einen technischen Standard für (barrierefreie) Webinhalte dar.
Konkrete technische Hinweise zum Erstellen eines barrierefreien PDF-Dokuments stehen in der DIN ISO 14289-1:2016-12.
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0
- Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
- Verordnung zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes
- Englische Sprachfassung der EN 301 549 (PDF)
- Deutsche Sprachfassung der EN 301 549 (Hinweis: eingeschränkter Zugriff)
- DIN ISO 14289-1:2016-12: „Dokumentenmanagementanwendungen - Verbesserung der Barrierefreiheit für das Dateiformat von elektronischen Dokumenten - Teil 1: Anwendung der ISO 32000-1 (PDF/UA-1) (ISO 14289-1:2014)“