Inhalt
Barrierefreie Bushaltestellen Eine Handreichung für Planende
Einleitung
Barrierefreie Mobilität ist von entscheidender Bedeutung für die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur, physische Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, sondern auch eine Umgebung zu schaffen, die für alle Menschen, unabhängig von Alter oder körperlicher Verfassung, zugänglich und lebenswert ist.
Haltestellen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr sind ebenso barrierefrei zu gestalten wie Gehwege, Ampeln und Straßenquerungen.
Laut statistischem Bundesamt [1] leben ca. 7,8 Millionen Menschen in Deutschland mit einer schweren Behinderung. Die Zahlen der Statistik spiegeln jedoch nur ein ungefähres Bild der Realität wider, da sie lediglich die von den Versorgungsämtern anerkannten Behinderungen, d. h. ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50, darstellen. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass 90 Prozent der Menschen keine Behinderung haben. So sind die Behinderungen, die jeden Menschen im Laufe seines Lebens in irgendeiner Form beeinträchtigen, in den Statistiken nicht berücksichtigt. Bereits beim Start ins Leben erfährt jeder Mensch die Nachteile, kleinwüchsig zu sein. Defekte Aufzüge, große Steigungen und unebenes Gelände werden zum Hindernis, wenn man mit einem Kinderwagen, Koffer oder einer Sportverletzung unterwegs ist. Jede Treppe, schwache Kontraste oder schlechte Akustik werden spätestens im Alter problematisch. In seinem Lebensbereich behindert zu werden ist demnach keine Ausnahme, sondern eher die Regel.
[1] Statistisches Bundesamt, Stand Juli 2024
Zielsetzung
Mit der vorliegenden Handreichung sollen in übersichtlicher Form die wesentlichen Merkmale barrierefreier Bushaltestellen dargestellt werden. Er dient Kommunen und Planenden als Handwerkszeug für eine standardisierte und barrierefreie Planung und stellt wesentliche Aspekte, die im Rahmen eines Förderantrags zu berücksichtigen sind, dar.
Zu Gunsten der Übersichtlichkeit wird auf Sonderformen wie Haltestellen mit Fahrbahnanhebung oder Mehrfachhaltestellen verzichtet. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Die vorliegende Handreichung ersetzt nicht die Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke.
Anforderungen der Fahrgäste
Die Fähigkeiten der Fahrgäste sind sehr individuell und so unterschiedlich wie die Arten der Behinderung? Neben Geh-, Seh- und Hörbehinderungen sind z.B. auch Lernschwierigkeiten und Verhaltensbehinderungen oder auch chronische Erkrankungen als Behinderung anerkannt. Dieser Leitfaden beschränkt sich daher auf Behinderungsarten, deren Nutzung des ÖPNV durch bauliche oder technische Maßnahmen verbessert werden können.
Der gerne vorgebrachte Einwand, man solle die Hilfsmittel auch auf die Anforderungen der Umwelt anpassen, ist für viele Betroffene nur schwer umsetzbar. So sind Rollstühle, Rollatoren, Langstöcke oder auch Hörgeräte sehr kostspielig und werden von den Krankenkassen u.U. nicht vollständig bezahlt. Da seitens der Kostentragenden i.d.R. keine redundante Versorgung finanziert wird, müssen Betroffene ihr Hilfsmittel so konfigurieren, dass die wichtigsten Bedarfe abgedeckt sind. Zur Überwindung einer Schwelle sind z.B. Rollstühle oder Rollatoren mit großen Rädern vorteilhaft, für den häuslichen Gebrauch wegen der eingeschränkten Wendigkeit aber weniger geeignet.
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
Hierunter versteht man im Allgemeinen Menschen, die nicht gut zu Fuß sind und u.U. auf Hilfsmittel angewiesen sind. So groß die Unterschiede der Behinderung sind, so groß sind auch die entsprechenden Fähigkeiten und Bedarfe. Sind für aktive Rollstuhlnutzende kleinere Hindernisse oder Bewegungsflächen noch zu bewältigen, können Schwellen für Menschen mit Rollatoren schon eine große Herausforderung sein und für Elektrorollstühle bereits die Teilhabe ausschließen. Umgekehrt kann ein Elektrorollstuhl größere Steigungen bewältigen.
Anforderungen
- geringe Querneigung
- geringe Längsneigung
- befahrbare Oberflächen
- ausreichend Bewegungsflächen
- schwellenfreie Zugänge
- geringe Bedienkräfte
- niedrige Bedienhöhen
- unterfahrbare Einrichtungen
Fahrgäste mit eingeschränktem Sehvermögen
Das Sehen ist der wichtigste Orientierungssinn. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind daher visuelle Informationen zur Orientierung auch taktil und/oder akustisch anzubieten, dem sogenannten 2-Sinne-Prinzip. Blinde Menschen orientieren sich in der Regel mittels Langstock an Gebäude- oder Tastkanten, Belagwechsel oder Bodenindikatoren. Für sehbehinderte Menschen ist zudem eine visuell kontrastreiche Gestaltung wichtig. Besonders im öffentlichen Verkehrsraum kommt es auf ein durchgängiges und einheitliches Leitsystem an.
Anforderungen
- Bodenindikatoren
- taktil und visuell kontrastreich zum umgebenden Belag
- ggf. mit visuell und taktil kontrastierendem Begleitstreifen
- visuelle Informationen
- auch akustisch und/oder taktil (2-Sinne-Prinzip)
- ausreichend groß und kontrastreich gestalten
Gehörlose und schwerhörige Fahrgäste
Neben angeborener Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit ist vor allem der altersbedingte Verlust des Gehörs weit verbreitet. Eine schlechte Akustik oder störende Nebengeräusche erschweren die Verständlichkeit. Akustische Informationen werden nicht oder schlecht wahrgenommen. So kann es zu Missverständnissen in der Kommunikation führen oder nicht wahrgenommene Evakuierungssignale zu gefährlichen Situationen. Daher sind akustische Informationen auch visuell darzustellen.
Anforderungen
- baulich
- wenig Störgeräusche
- gute Raumakustik
- geringe Nachhallzeit
- Informationen im 2-Sinne-Prinzip
- akustische Informationen auch visuell weitergeben
Fahrgäste mit kognitiven Einschränkungen
Die Bedarfe auf eine einfache Sprache zu reduzieren käme den Fähigkeiten der Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten nicht gerecht. Aber leichtverständliche und gut lesbare Texte, sowie eine einheitliche, wiederholende Bildsprache erleichtern letztlich jedem Verkehrsteilnehmer die Orientierung. Darüber hinaus können aber auch vereinfachte Linienpläne die Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten erleichtern.
Ältere Fahrgäste
Alt sein ist keine Behinderung. Viele Menschen sind auch im hohen Alter körperlich, sensorisch und mental agil. Die Wahrscheinlichkeit jedoch von mindestens einer der vorgenannten Einschränkungen betroffen zu werden steigt im Alter. Hinzu kommen ein zunehmendes Risiko einer demenziellen Erkrankung oder allgemeine Verunsicherung wegen nachlassender Kondition. Neben dem barrierefrei gestalteten Quartier, sind auch Sicherheitsaspekte und eine klimagerechte Stadtentwicklung wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies könnten ausreichend Begrünung und Bepflanzungen, witterungsgeschützte Aufenthaltsbereiche und Trinkwasserspender sein.
Aber auch die Nutzung des ÖPNV kann trainiert werden, sowohl von den Nutzenden als auch von den Anbietern. Sensibilisierungsmaßnahmen befähigen das Fahrpersonal Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen beim Ein- und Aussteigen zu unterstützen und bestenfalls den Fahrstil anzupassen. Übungsangebote für Fahrgäste vermitteln Sicherheit im Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Haltestellen-Komponenten
Ein für alle Menschen nutzbarer ÖPNV setzt eine geschlossene, barrierefreie Mobilitätskette voraus. Fahrzeuge und Haltestellen sind aufeinander abzustimmen. Wege und Querungen sind zu gestalten und Informationen vor und während der Fahrt barrierefrei anzubieten.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Komponenten betrachtet
Grundlagen
Planung der Reise
Für Menschen mit Behinderung gehören Barrieren jeglicher Art noch immer zum Alltag. Gerade für diesen Personenkreis ist es wichtig, dass Informationen vor und während der Fahrt für jeden zuverlässig abrufbar sind. Für Verkehrsbetriebe bedeutet dies zum einen mobil abrufbare Daten, die auch blinden und sehbehinderten Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen zur Verfügung stehen. Aber auch Informationen zur Ausstattung und Erreichbarkeit der Fahrzeuge und Haltestellen sind von Bedeutung.
Wichtige Informationen für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität
- wie groß ist das Längs-/ Quergefälle und die Tiefe der Haltestelle
- wie hoch ist die Schwelle ins Fahrzeug
- wie groß ist die Aufstellfläche im Fahrzeug und welche Haltemöglichkeiten sind vorhanden
- werden bei Störungen Alternativrouten in Abhängigkeit der Behinderung angeboten
eingeschränktem Sehvermögen
- ist ein Blindenleitsystem vorhanden
- sind visuelle Informationen kontrastreich dargestellt?
- werden Fahrgastinformation akustisch wiedergegeben?
Wenn ja, wie?
kognitiven Einschränkungen
- ist die Orientierung leicht verständlich, wiedererkennbar und übersichtlich
eingeschränktem Hörvermögen
- werden akustische Informationen auch visuell dargestellt?
Weiterführende Informationen zu barrierefreien digitalen Angeboten unter 7 Mediale Barrierefreiheit.
Lage der Haltestelle
Grundsätzlich sind Haltestellen in Kurvenlage zu vermeiden. Bei Außenkurven verbleibt ein großer Spalt zwischen Fahrzeug und Haltestelle da ein direktes Anfahren des Bords im Bereich der zweiten Tür nicht möglich ist. Borde an Haltestellen in Innenkurven sind grundsätzlich anfahrbar. Bei der Weiterfahrt kann das Fahrzeug jedoch beim überstreifen des Bordes beschädigt werden.
Zugang zur Haltestelle
Leitelemente, Gefällesituation und barrierefreie Querungen sind elementar für eine barrierefreie Stadtplanung und unverzichtbare Bestandteile für die Nutzung des ÖPNV.
Näheres zur barrierefreien Verkehrs- und Freiraumplanung unter DIN 18040-3 [2]
Querungsstellen
Insbesondere bei Umsteigsituationen und gegenüberliegenden Haltepunkten sollten barrierefreie Querungsstellen, möglichst mit differenzierter Bordhöhe, berücksichtigt werden.
[2] DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehr- und Freiraum
Haltestellentiefe
Fahrzeugart, Lage der Haltestelle und Ausführung des Bords beeinflussen maßgeblich die notwendige Aufstellfläche und den Grad der Barrierefreiheit. Besonders für Rollstuhlnutzende ist die Tiefe der Haltestelle und die zu überwindende Schwelle ausschlaggebend für den Einstieg in einen Bus.
Kurz und gut:
Vor der zweiten Bustür ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m zum rangieren des Rollstuhls erforderlich.
Die Tiefe der Haltestelle vergrößert sich um 1,00 m, wenn eine Rampe benötigt wird.
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Bordhöhe |
max. Fußbodenhöhe (abgesenkt) |
Schwellenhöhe |
Rampenneigung |
Gehwegbreite |
|---|---|---|---|---|
|
16 - 18 cm |
27 cm |
9 - 11 cm |
bis 11 % |
2,50 m |
|
19 - 21 cm |
27 cm |
6 - 8 cm |
bis 8 % |
2,50 m |
|
22 - 24 cm |
27 cm |
3 - 5 cm |
bis 5 % |
1,50 - 2,50 m |
Haltestellenformen
Die Form der Haltestelle wirkt sich auf die erforderliche Fläche aus und beeinflusst das Maß der Barrierefreiheit.
Fahrbahn-Haltestellen und Haltestellen-Kap
Fahrzeuge können die Haltestelle optimal anfahren. Da die Fahrzeugkarosserie die Kante nicht überstreicht und somit nicht beschädigt wird, können Borde mit einer Höhe von 22 bis 24 cm eingebaut werden. Wegen der niedrigen Schwelle ins Fahrzeug kann i.d.R. auch auf das ausklappen der Rampe verzichtet werden.
Die erforderliche Haltestellenfläche beschränkt sich auf die Länge des Fahrzeugs.
Schnelleres Einfahren an die Haltekante, der Wegfall des Einfädelns in den fließenden Verkehr und der einfache Zustieg reduzieren die Gesamthaltezeit im Vergleich zu Haltebuchten.
Der Individualverkehr (IV) wird auf die Dauer der Haltezeit ausgebremst.
Bordhöhe > 18 cm
- Es ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug parallel an das Bord fahren kann.
- Betonierte Fahrbahnbeläge vermeiden Fahrrinnen.
- Borde mit Sicken beugen Beschädigungen vor (s. auch 4.3 Haltestellenkante)
Fahrbahn-Haltestellen mit Längsparker und Haltestellenbuchten
Das Fahrzeug überstreift die Busborde bei der Anfahrt. Hieraus folgt eine maximale Bordhöhe von i.d.R. 18 cm. Für einen barrierefreien Zustieg in den Bus ist eine Einstieghilfe, z.B. eine fahrzeuggebundene Klapprampe, erforderlich, was wiederum eine Gehwegbreite von min. 2,50 m bedeutet.
Wenn eine geradlinige Anfahrt, z.B. bei einer Busbucht, nicht möglich ist, sollten abgestufte Bordhöhen im Anfahrtsbereich an den Stellen vorgesehen werden, an denen ein Überstreichen des Wagenkastens nicht auszuschließen ist. Für den Anfahrtsbereich wird eine Bordhöhe von 12 - 16 cm empfohlen, um ein Anstoßen der Karosserie zu vermeiden
Die Gesamtlänge der Haltestelle verlängert sich aufgrund der Ein- und Ausfädelspur auf ca. 89 m. Der Individualverkehr wird weniger eingeschränkt. Der Bus muss nach dem Fahrgastwechsel in den fließenden Verkehr einfädeln. Diese Halte-stellenform eignet sich bei längeren Standzeiten, z.B. Pausenzeiten des Fahrpersonals.
Bei Haltestellen mit Längsparker steigt die Gefahr von Falschparkern, die das Einfahren an die Haltekante für einen barrierefreien Einstieg erschweren. Vor und hinter der Haltestelle ist ein Halteverbot analog der Bus-Bucht von insgesamt ca. 89 m sicherzustellen.
Im Vergleich zum Haltestellen-Kap entfallen viele Stellplätze.
Kurz und gut:
Bus-Buchten
Vorteile:
- geringe Störung des Individualverkehrs (IV)
- für längere Aufenthalte geeignet
Nachteile:
- Bus muss in den fließenden IV einfädeln
- großer Flächenbedarf
- Karosserie überstreift Borde
- maximal Bordhöhe 18 cm
- barrierefreier Zustieg nur mit Klapprampe
- Gehwegtiefe mindestens 2,50 m
Bus-Kaps und Fahrbahn-Haltestellen
Vorteile:
- keine Ein- und Ausfahrspur
- geringerer Flächenbedarf
- Borde >18 cm möglich
- u.U. keine Rampe erforderlich
- Gehwegbreite ab 1,50 m möglich
- Bus muss nicht in den IV einfädeln
- reduzierte Haltezeit, da das Fahrzeug zügig an den Bord heranfahren und ohne einfädeln weiterfahren kann.
Nachteile
- bremst IV für die Dauer des Fahrgastwechsels aus.
Haltestellenkante
Innerhalb der Busse sind die Aufstellflächen für Rollstuhl- und Rollatornutzende in der Mitte der Fahrzeuge im Bereich der zweiten Tür angeordnet. Es ist daher für mobilitätseingeschränkte Menschen zwingend erforderlich, dass diese Tür möglichst schwellenfrei befahrbar ist. Ungeachtet dieser Mindestanforderungen sind Ein- und Ausstieg für alle Menschen einfacher, je niedriger die Einstiegsschwellen sind, insbesondere für ältere Menschen. Die Länge der Haltestellenkante sollte daher der Fahrzeuglänge entsprechen und alle Türen abdecken.
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Ausbaustufe |
Ausbaustufe |
Kantenlänge |
|---|---|---|
|
Komplett |
Gelenkbus/ 3-Türer/ 2-Türer |
18- / 15- / 12- Meter |
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Verkürzt (Tür 1 und 2) |
Alle |
9- Meter |
|
Kompakt (nur Tür 2) |
Alle |
5- Meter |
zzgl. Rampenelemente zur Anpassung an den Bestand:
1 Rampenelement pro 3-6 cm Höhenunterschied
Verkürzte oder kompakte Haltestellen sollten nur in Ausnahmefällen, z.B. zwischen Grundstückszufahrten, Überwegen u.ä. vorgesehen werden (siehe 6.1).
Der Höhenunterschied und der Abstand zwischen Haltestelle und Fahrzeug darf 5 cm nicht überschreiten [3]. Für viele Rollstuhl- und Rollatornutzende sind diese Schwellen jedoch oftmals nicht zu überwinden.
Schwellen < 5 cm sind anzustreben.
Ziel: max. 3 cm
Bei Schwellen > 3 cm kann eine Klapprampe erforderlich sein, was Auswirkungen auf die Tiefe der Haltestelle hat.
Für einen barrierefreien Einstieg ist auch mit Rampe eine Bordhöhe, abhängig von der Höhe des Fahrzeugbodens, von min. 16 cm erforderlich. Im Allgemeinen gilt eine Bordhöhe von 18 cm als Standard.
geeignet für alle Haltestellentypen, insbesondere
- Bus-Buchten
- Haltestellen-Tasche (siehe 4.2.2 und 6.3)
Ab einer Bordhöhe von 22 cm reduziert sich der Höhenunterschied, abhängig von der Höhe des Fahrzeugbodens, auf ≤ 5 cm, so dass auf eine Rampe verzichtet werden könnte. Hierfür muss der Bus die Haltestelle gerade anfahren können, da das Fahrzeug beim Überstreifen der Borde beschädigt würde.
nur geeignet für
- Fahrbahn-Haltestellen
- Bus-Kaps (siehe 4.2.1, 6.1 und 6.2)
Kurz und gut:
- Haltestelle möglichst nicht im Kurvenbereich
- Bus-Kaps und Fahrbahn-Haltestellen vorzugsweise ausführen
- Bord-Höhe beeinflusst die erforderliche Gehwegbreite
- Hochborde möglichst an allen Türen
- verkürzte Ausführung nur in Ausnahmefällen
[3] DIN 18040-3 5.6.3
Taktiles Leitsystem
Ein taktiles Leitsystem oder auch Blindenleitsystem ist eine Kombination aus verschiedenen Bodenindikatoren aus Rippen- und Noppenplatten, die blinden und sehbehinderten Menschen über den Langstock (und ihre Füße) leiten, stoppen oder warnen.
Bodenindikatoren müssen sich sowohl taktil als auch visuell vom angrenzenden Belag deutlich unterscheiden. Bei mangelndem Kontrast sind Indikatoren mit Begleitstreifen zu versehen. In DIN 18040-3 werden die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums beschrieben. Die Ausführung von Bodenindikatoren und sonstigen Leitelementen wird in DIN 32984 konkretisiert.
Technischer Hinweis
Beim Einbau ist auf einen talbündigen Einbau der Bodenindikatoren zu achten, da der Langstock beim Pendeln gegen die äußeren Rippen bzw. Noppen anstößt. Bei bergbündigem Einbau fehlt der äußere Anschlag und der Langstock rollt komplett über die Rippen. Die Wahrnehmung der Indikatoren ist eingeschränkt.
[4] DIN 32984 4.3.2
Einstiegsfeld
An Bus-Haltestellen ist für blinde und sehbehinderte Fahrgäste die Markierung des Einstiegs entscheidend. Ein Auffindestreifen (B=60-90 cm) quer zur Fahrbahn informiert über das seitlich gelegene Einstiegsfeld (90-120 x 90 cm) an der ersten Bustür. Die Rippenplatten sind in Gehrichtung bzw. parallel zum Bordstein verlegt. Die Platzierung an der Fahrertür ermöglich den direkten Kontakt zum Fahrpersonal.
Bei schmalen Gehwegen kann auf ein besonderes Einstiegsfeld verzichtet werden. Bei mehreren Haltepunkten werden die Einstiegsfelder mit einem Leitstreifen parallel zur Haltekante miteinander verbunden. Bei einzelnen Haltestellen ist dieser Leitstreifen, entsprechend DIN 32984 nur optional auszuführen.
[5] DIN 32984, 5.4.1