Das Fahrzeug überstreift die Busborde bei der Anfahrt. Hieraus folgt eine maximale Bordhöhe von i.d.R. 18 cm. Für einen barrierefreien Zustieg in den Bus ist eine Einstieghilfe, z.B. eine fahrzeuggebundene Klapprampe, erforderlich, was wiederum eine Gehwegbreite von min. 2,50 m bedeutet.

Wenn eine geradlinige Anfahrt, z.B. bei einer Busbucht, nicht möglich ist, sollten abgestufte Bordhöhen im Anfahrtsbereich an den Stellen vorgesehen werden, an denen ein Überstreichen des Wagenkastens nicht auszuschließen ist. Für den Anfahrtsbereich wird eine Bordhöhe von 12 - 16 cm empfohlen, um ein Anstoßen der Karosserie zu vermeiden

Die Gesamtlänge der Haltestelle verlängert sich aufgrund der Ein- und Ausfädelspur auf ca. 89 m. Der Individualverkehr wird weniger eingeschränkt. Der Bus muss nach dem Fahrgastwechsel in den fließenden Verkehr einfädeln. Diese Halte-stellenform eignet sich bei längeren Standzeiten, z.B. Pausenzeiten des Fahrpersonals.

Bild 4: Haltestellenbucht; Haltestellenläng = ca. 89 m; Bordhöhe: max. 18 cm

Bei Haltestellen mit Längsparker steigt die Gefahr von Falschparkern, die das Einfahren an die Haltekante für einen barrierefreien Einstieg erschweren. Vor und hinter der Haltestelle ist ein Halteverbot analog der Bus-Bucht von insgesamt ca. 89 m sicherzustellen.
Im Vergleich zum Haltestellen-Kap entfallen viele Stellplätze.

Bild 5: Fahrbahn-Haltestelle mit Längsparker; Haltestellenläng = ca. 89 m; Bordhöhe: max. 18 cm

Bei Haltestellentaschen ist die Haltestellenkante gut anfahrbar und die Gesamtlänge kürzer als bei Bus-Buchten. Jedoch vergrößert sich die Haltestellentiefe. Die Bordhöhe beträgt auch hier max. 18 cm.

Bild 6: Haltestellentasche; Haltestellenläng = ca. 89 m; Bordhöhe: max. 18 cm

Kurz und gut:

Bus-Buchten

Vorteile:

  • geringe Störung des Individualverkehrs (IV)
  • für längere Aufenthalte geeignet

Nachteile:

  • Bus muss in den fließenden IV einfädeln
  • großer Flächenbedarf
  • Karosserie überstreift Borde
  • maximal Bordhöhe 18 cm
  • barrierefreier Zustieg nur mit Klapprampe
  • Gehwegtiefe mindestens 2,50 m

Bus-Kaps und Fahrbahn-Haltestellen

Vorteile:

  • keine Ein- und Ausfahrspur
  • geringerer Flächenbedarf
  • Borde >18 cm möglich
  • u.U. keine Rampe erforderlich
  • Gehwegbreite ab 1,50 m möglich
  • Bus muss nicht in den IV einfädeln
  • reduzierte Haltezeit, da das Fahrzeug zügig an den Bord heranfahren und ohne einfädeln weiterfahren kann.

Nachteile

  • bremst IV für die Dauer des Fahrgastwechsels aus.