Die Fähigkeiten der Fahrgäste sind sehr individuell und so unterschiedlich wie die Arten der Behinderung? Neben Geh-, Seh- und Hörbehinderungen sind z.B. auch Lernschwierigkeiten und Verhaltensbehinderungen oder auch chronische Erkrankungen als Behinderung anerkannt. Dieser Leitfaden beschränkt sich daher auf Behinderungsarten, deren Nutzung des ÖPNV durch bauliche oder technische Maßnahmen verbessert werden können.

Der gerne vorgebrachte Einwand, man solle die Hilfsmittel auch auf die Anforderungen der Umwelt anpassen, ist für viele Betroffene nur schwer umsetzbar. So sind Rollstühle, Rollatoren, Langstöcke oder auch Hörgeräte sehr kostspielig und werden von den Krankenkassen u.U. nicht vollständig bezahlt. Da seitens der Kostentragenden i.d.R. keine redundante Versorgung finanziert wird, müssen Betroffene ihr Hilfsmittel so konfigurieren, dass die wichtigsten Bedarfe abgedeckt sind. Zur Überwindung einer Schwelle sind z.B. Rollstühle oder Rollatoren mit großen Rädern vorteilhaft, für den häuslichen Gebrauch wegen der eingeschränkten Wendigkeit aber weniger geeignet.