Suchergebnisse

Ihre Suche nach barrierefreiheit lieferte 67 Ergebnisse.

  • Aktionspläne – Landeszentrum Barrierefreiheit

    Weiterführende Links Wichtiger Hinweis Das Beratungsangebot des LZ-BARR zu Aktionsplänen befindet sich derzeit im Aufbau. Anforder­ungen an Aktionspläne Ein idealer Aktionsplan sollte die folgenden sieben Dimensionen erfüllen: konzeptionelle Klarheit, Rückbindung an die UN-BRK, umfassender Ansatz, Feststellung von Handlungsbedarfen, Überprüfbarkeit, Handlungsorientierung sowie die Berücksichtigung spezifischer Gruppen und Lebenslagen. Konzeptio­nelle Klarheit Neben einer geeigneten Gestaltung des Layouts gehören hierzu auch die inhaltliche und logische Konsistenz sowie die Übersichtlichkeit in der Darstellung. Aus dem Aktionsplan sollte klar hervorgehen, welche Funktion er innerhalb der Gesamtstrategie einnimmt, welche Ziele mit ihm erreicht werden sollen und an welche Zielgruppe/-n er sich richtet. Rückbindung an die UN-BRK Ein Aktionsplan sollte sich eng an den normativen Vorgaben der UN-BRK orientieren. Im Aufbau sollte er so gestaltet sein, dass die in der UN-BRK verankerten Rechte den Aktionsplan nachvollziehbar strukturieren. Umfassender Ansatz Die Rückbindung an die UN-BRK sollte umfassend erfolgen. Einzelne Bereiche sollten deshalb keinesfalls einfach ausgeklammert werden. Der Aktionsplan sollte sich auch ausreichend mit Querschnittsthemen beschäftigen und für diese konkreten Maßnahmen hinterlegen. Feststellen von Handlungs­bedarfen Eine weitere Anforderung an Aktionspläne besteht in der Durchführung einer Bestandsaufnahme und einer Problemanalyse des Ist-Zustandes im Hinblick auf die menschenrechtliche Lage. Auf dieser Basis ist dann systematisch der Handlungsbedarf zu identifizieren. Überprüfbarkeit Neben der Problemanalyse des Ist-Zustandes und den ermittelten Handlungsbedarfen ist es entscheidend, dass der Aktionsplan klare Vorstellungen über die Ausgestaltung des Soll-Zustandes enthält. Dies kann durch eine spezifische Beschreibung von Zielvorgaben inklusive eines klaren Wirkungsrahmens erfolgen. Das heißt, dass auf Basis von definierten Indikatoren gemessen werden kann, ob die ursprünglich identifizierten Probleme mittels der ergriffenen Aktivitäten verringert oder vollständig bewältigt werden konnten. Handlungs­orientierung Um die definierten Ziele zu erreichen, sollte ein Aktionsplan ein hohes Maß an Handlungsorientierung bieten. Die für die Ausführung der Maßnahmen verantwortlichen Akteurinnen und Akteure sowie die beabsichtigten Zeiträume sollten benannt werden. Ebenso sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen offenzulegen und Berichtspflichten und -zeiträume festzulegen. Berücksichti­gung spezifischer Gruppen und Lebenslagen Die Konzeption und der Inhalt des Aktionsplans sollten zudem eine erhöhte Aufmerksamkeit für spezifische Gruppen und Lebenslagen aufweisen. Die Maßnahmen sollten vorrangig dort ansetzen, wo Rechte extrem bedroht oder Menschen in besonders verwundbaren beziehungsweise vulnerablen Lebenslagen betroffen sind. Als besonders verwundbar oder vulnerabel gelten vor allem Personen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder seelischen Konstitution und/oder ihrer sozialen Situation einem ausgesprochen hohen Risiko von Fremdbestimmung oder Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. Weiterführende Links Deutsches Institut für Menschenrechte: „Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Untertitel und Audiodeskription – Landeszentrum Barrierefreiheit

    Wichtiger Hinweis Das Beratungsangebot des LZ-BARR zu Untertitelung und Audiodeskription befindet sich derzeit im Aufbau. Was ist Untertitelung? Untertitelung bedeutet, dass Textzeilen verwendet werden, die unter oder neben einem Bild mitgeführt werden. Sie erfüllen den Zweck, zusätzlich zum Abgebildeten und Gesagten auch schriftliche Informationen zu liefern. Am bekanntesten ist die Verwendung von Untertiteln in Film und Fernsehen. Untertitel werden hier meist am unteren Rand eingeblendet, um den gesprochenen Inhalt aus einer Fremdsprache zu übersetzen oder für Menschen mit Hörbehinderungen erfassbar zu machen. Untertitel für Menschen mit Hörbehinderungen beschreiben neben den sprachlichen Inhalten zum Beispiel auch die jeweiligen Umgebungsgeräusche und Musik. Was ist Audiodes­kription? Bei der Audiodeskription handelt es sich um ein Verfahren, das blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, visuelle Vorgänge besser wahrnehmen zu können. Audiodeskription wird oft auch als akustische Bildbeschreibung oder Audiokommentierung bezeichnet. Die Handlung wird dabei mit einem akustischen Kommentar versehen, um sie für das Publikum erfassbar zu machen.

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Deutsche Gebärdensprache – Landeszentrum Barrierefreiheit

    Weiterführende Links Wichtiger Hinweis Das Beratungsangebot des LZ-BARR zu deutscher Gebärdensprache befindet sich derzeit im Aufbau. Was ist deutsche Gebärden­sprache? Die deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine visuell-manuelle Sprache, die von gehörlosen und schwerhörigen Menschen sowohl zur Kommunikation untereinander als auch mit Hörenden gesprochen wird. Die DGS ist eine natürlich entstandene, vollwertige Sprache, andere Gebärdensprachen sind nicht mit der deutschen Gebärdensprache verwandt. Die DGS nutzt verschiedene Einheiten zum Übermitteln von Bedeutungen, dazu zählen zum Beispiel Handform, Mimik und Körperhaltung. Die deutsche Gebärdensprache verfügt über ein eigenständiges und komplexes Sprachsystem und folgt einer grundlegend anderen Grammatik als die deutsche Lautsprache. Die Mehrheit der gehörlosen Menschen hat die deutsche Lautsprache nicht als erste Sprache in Wort und Schrift erlernt. Ihre Muttersprache ist die deutsche Gebärdensprache. Deshalb ist die Wiedergabe von akustischen Informationen in Schriftsprache, zum Beispiel durch Untertitelung, nur für einen Teil der gehörlosen Menschen geeignet. Um einen vollständigen Zugang zu Informationen zu ermöglichen, müssen Inhalte auch in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden. Deutsche Gebärden­sprache in Baden-Württem­berg In § 8 L-BGG wird die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt und klargestellt, dass die von Menschen mit Hörbehinderungen verwendete Deutsche Gebärdensprache gleichberechtigt gegenüber der deutschen Lautsprache ist. Des Weiteren werden lautsprachbegleitende Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt. Öffentliche Stellen gemäß § 2 L-BGG sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung die Verwendung der Deutschen Gebärdensprache, lautsprachbegleitender Gebärden beziehungsweise anderer geeigneter Kommunikationsmittel zu ermöglichen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Bereiche beschränkt, in denen es um die Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren geht. Die eigenen Rechte umfassen zum Beispiel das Recht auf Auskunft, Akteneinsicht oder auf das Stellen eines Antrags. Besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung wie beispielsweise Grundsicherung oder Sozialhilfe, hat die Person in diesem Zusammenhang bei Bedarf ebenfalls ein Anrecht auf Unterstützung bei der Kommunikation. In diesen Fällen haben öffentliche Stellen auch die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten. Weiterführende Links Gebärdensprach­dolmetscher*innen-Vermittlung des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V. Liste der Gebärdensprach­dolmetscher*innen in Baden-Württemberg Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 21.04.2026
  • Assistive Technologien – Landeszentrum Barrierefreiheit

    Weiterführende Links Wichtiger Hinweis Das Beratungsangebot des LZ-BARR zu assistiven Technologien befindet sich derzeit im Aufbau. Assistive Technologien Bei dem Begriff „assistive Technologie“ handelt es sich um die eingedeutschte englische Bezeichnung „assistive technology“. Hierunter versteht man unterstützende Technologien für Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Bereich der Informationstechnik. Unterstützungstechnologien sind zum Beispiel Screenreader, Spracheingaben, Vergrößerungssoftware oder eine geeignete Bildschirmtastatur. Weiterführende Links Help Tech (Hilfsmittel, Beratung und Service für blinde und sehbehinderte Menschen) Übersicht des Portals REHADAT zu Hilfs- und Arbeitsmitteln für Menschen mit Behinderungen

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Leichte Sprache – Landeszentrum Barrierefreiheit

    Weiterführende Links Was ist Leichte Sprache? Leichte Sprache ist eine spezielle Ausdrucksweise der deutschen Sprache, die im Gegensatz zur Alltagssprache (auch Standardsprache genannt) oder zur Fachsprache leicht verständlich ist. Sie wurde für und von Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt und folgt bestimmten Regeln. Die Texte werden, damit sie noch verständlicher sind, idealerweise durch Bilder ergänzt. Außerdem müssen Texte in Leichter Sprache von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden. Durch das Verwenden von Leichter Sprache wird vielen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Zum Beispiel wenn sie nicht gut lesen und schreiben können (funktionaler Analphabetimus), Lernschwierigkeiten haben oder wenn Deutsch nicht ihre Muttersprache ist. Mithilfe von Leichter Sprache werden Menschen befähigt, sich selbstständig zu informieren un d selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Es gibt verschiedene Logos, mit denen man Texte in Leichter Sprache kenntlich machen kann. Diese werden in der Regel von den Dienstleistenden bereitgestellt, die Texte in Leichte Sprache übersetzen. Die Organisation „Inclusion Europe“ hat ein Logo entwickelt, das kostenfrei nutzbar ist. Dieses kann – unter Beachtung der Nutzungsbedingungen und der erforderlichen Copyright-Angaben – auf der Webseite von Inclusion Europe heruntergeladen und verwendet werden. Die Leichte Sprache unterscheidet sich von Einfacher Sprache dadurch, dass Leichte Sprache eine klare und spezifische Zielgruppe hat, zum Beispiel Menschen mit funktionalem Analphabetimus, Lernschwierigkeiten oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Weitere Kriterien der Leichten Sprache sind die Bebilderung der Texte und die Prüfung durch eine Prüfgruppe mit Menschen aus der Zielgruppe. Einfache Sprache muss diese Kriterien nicht erfüllen. Leichte Sprache in Baden-Württem­berg Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. hat in Kooperation mit der 1a Zugang Beratungsgesellschaft (capito Stuttgart) ein Portal für Leichte Sprache in Baden-Württemberg entwickelt. Dieses umfasst neben Informationen auch eine Textbörse für Verwaltungsmitarbeitende in Baden-Württemberg. Dort können Verwaltungstexte in Leichter Sprache eingesehen, heruntergeladen und an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Das Portal wurde im Rahmen eines durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg geförderten Projekts entwickelt. Interessierte können sich auf der Seite Leichte Sprache Baden-Württemberg unter „Zugang zur Textbörse“ registrieren. Die Textbörse ist für alle Mitarbeitenden von Behörden in Baden-Württemberg zugänglich. Dort finden Sie zum Beispiel Texte in Leichter Sprache zur Anmeldung des Wohnsitzes, zum Abfallwirtschaftssystem oder zur Buchung eines Kindergartenplatzes. Nach der einmaligen Registrierung können Sie die Textbörse nutzen. Weiterführende Links Erklärvideo „Wem nützt Leichte Sprache?“ Portal „Leichte Sprache Baden-Württemberg“ Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ Wissenschaftliche Expertise „Leichte Sprache in der Verwaltung“ Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Leichte Sprache – ein Ratgeber“ Wörterbuch der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 22.05.2026
  • Extranet – Landeszentrum Barrierefreiheit

    Extranet Das Extranet steht Mitgliedern des Fachbeirats zur Verfügung. Dort werden Unterlagen, die im Zusammenhang mit den Sitzungen des Fachbeirates stehen, bereitgestellt.

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Aktuelle Meldungen Übersichtsseite – Landeszentrum Barrierefreiheit

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Aktuelles – Landeszentrum Barrierefreiheit

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Über uns – Landeszentrum Barrierefreiheit

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 26.09.2025
  • Landeszentrum Barrierefreiheit bietet kostenfreie Schulungen zur medialen Barrierefreiheit an

    alle Mitarbeitenden von öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg Selbstlern-Kurse zu medialer Barrierefreiheit nutzen. Die Kurse sind für Einsteigende und Fortgeschrittene. Sie können zeit- und ortsunabhängig

    • Typ: News
    • Letzte Änderung: 23.07.2026