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Wie kann ich barrierefrei wählen?

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist für Wahlberechtigte mit Behinderung wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Eine Voraussetzung dafür kann zum Beispiel der barrierefreie Zugang zum Wahlraum sein. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Raum nicht barrierefrei erreichbar sein, kann man einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen Wahlraum in der Nähe oder per Briefwahl wählen. Weitere Informationen dazu stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Wer nicht oder nicht gut lesen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kann, kann sich von einer anderen Person unterstützen lassen. 

Blinde und Wählende mit einer Sehbehinderung können ihre Stimme mithilfe einer Vertrauensperson abgeben oder Stimmzettelschablonen nutzen. Diese sind kostenfrei bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erhältlich.

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat im Internet eine Seite mit Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache veröffentlicht.
Auf „Bundestagswahl 2025“ erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die Bundestagswahl in einem langen und einem kurzen Video sowie in einem langen und einem kurzen PDF-Dokument in einfacher Sprache.

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