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Unsere Schlichtungsstelle

Ein selbstbestimmtes Leben ist laut UN-Behinder­tenrechtskonvention ein Menschenrecht. Für Menschen mit Behinderun­gen ist der Alltag oftmals alles andere als barrierefrei und selbstbestimmt – auch bei uns in Baden-Württemberg. Das soll sich ändern. Deshalb möchte das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) für gleichberechtigte Teilhabe sensibilisieren und einen gesellschaft­lichen Wandel anstoßen. Für echte Chancengleichheit in Baden-Württemberg.

Unsere Schlichtungsstelle ist Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und anerkannte Verbände beziehungsweise deren Landesver­bände (nach Paragraf 15 Absatz 3 des Behinderten­gleichstellungsgesetzes). Sie vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefrei­heit geht. Gemeinsam suchen und finden wir eine Lösung.

Sie sind bei einer öffentlichen Stelle auf eine Barriere gestoßen? Dann reichen Sie Ihren Schlichtungsantrag per Post, E-Mail oder über das Online-Formular auf unserer Webseite bei uns ein. Wir bitten die öffentliche Stelle, innerhalb von vier Wochen zu antworten und auf die Barriere zu reagieren, auf die Sie gestoßen sind. Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie die jeweilige Bar­riere abgebaut werden kann. Dabei geht es nicht darum, dass eine der Seiten gewinnt.

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