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Landeszentrum Barrierefreiheit veröffentlicht zweiten Tätigkeitsbericht Rund 270 Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Jahr 2024

2024 führte das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) insgesamt 240 Beratungen sowie neun Schulungen und Sensibilisierungsangebote durch. Seine Schwerpunktbereiche waren dabei Gebäude, öffentlicher Raum und Mobilität, mediale Barrierefreiheit und Information und Kommunikation. Die umfangreichen Tätigkeiten zur Sensibilisierung für Barrierefreiheit hat das LZ-BARR nun in einem Bericht veröffentlicht. 

„Wir sind stolz, mit dem zweiten Tätigkeitsbericht des Landeszentrums Barrierefreiheit zu zeigen, wie Baden-Württemberg die Barrierefreiheit voranbringt“, sagte Sozialminister Manne Lucha am Montag (15. Dezember) anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. „Der Bericht dokumentiert, wie das LZ-BARR dazu beiträgt, dass Barrieren erkannt, vermieden und beseitigt werden können.“ Lucha betonte: „Barrierefreiheit ist kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern eine verbindliche Pflicht und ein sicherzustellendes Recht. Unser Ziel ist ein Baden-Württemberg ohne Barrieren.“

Das Angebot des LZ-BARR wird sehr gut angenommen. In Selbsterfahrungskursen erlebten Teilnehmende die Umwelt aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise mithilfe von Rollstühlen oder Simulationsbrillen. Indem Bewusstsein für alltägliche Situationen von Menschen mit Behinderungen geschaffen wurde, vermittelte das LZ-BARR die Wichtigkeit von Barrierefreiheit. Ein zusätzlicher Selbstlern-Kurs zum Thema „Barrierefreie Word-Dokumente“ für 200 Personen war ausgebucht. Neben den Beratungen, Schulungen und Schlichtungen hat das LZ-BARR im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Infostände und bei Veranstaltungen über Barrierefreiheit informiert.

Bei bestehenden Barrieren können sich Menschen mit Behinderungen, Landesverbände und kommunale Behindertenbeauftragte in Baden-Württemberg an die Schlichtungsstelle des LZ-BARR wenden. Sie bietet die Möglichkeit, niederschwellig Schlichtungsanträge zum Beseitigen von Barrieren zu stellen. Die Schlichtungsstelle wurde 2024 fünf Mal angerufen.

„Wir wollen Menschen mit Behinderungen, Landesverbände und kommunale Behindertenbeauftragte ermutigen, das Angebot der Schlichtungen wahrzunehmen“, betonte Sozialminister Manne Lucha. „Barrierefreiheit ist keine ferne Utopie, sondern ein erreichbares Ziel. Das LZ-BARR steht den öffentlichen Stellen bei der Umsetzung – sowohl in den Beratungen wie auch bei den Schlichtungen – gerne zur Seite.“

Das Landeszentrum Barrierefreiheit, kurz: LZ-BARR, hat den Auftrag, bei der umfassenden barrierefreien Gestaltung der Umwelt in Baden-Württemberg zu unterstützen. Dadurch sollen ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert und weiter vorangetrieben werden.

Im Bereich Downloads unten auf dieser Seite können Sie die Broschüre des Landeszentrums Barrierefreiheit mit dem Titel „Tätigkeitsbericht 2024“ als barrierefreie PDF-Datei kostenfrei herunterladen.

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