Inhalt

Förmliche Errichtung des Landes­zentrums Barriere­freiheit

Die Landesregierung hat am 9. Februar 2021 das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit der Errichtung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit für das Land Baden-Württemberg beauftragt. In der Folge wurde am 28. Mai 2021 das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration förmlich errichtet.

Navigationen