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Rechtliche Grundlagen Barrierefreiheit Verkehr und öffentlicher Raum – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“). Weiterführende Links DIN 18040-3: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ [...] Grundlagen Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in § 8 Absatz 3 Satz 3 , dass die Nahverkehrspläne die Barrierefreiheit berücksichtigen müssen. Darin wurde das Ziel formuliert, dass der öffentliche
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Fördermöglichkeiten vom Barrierefreiheit im Verkehr und öffentlichen Raum – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
ichkeiten Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg stellt auf seiner Webseite eine Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung. Weiterführende [...] Links Förderprogramme des Ministeriums für Verkehrs Baden-Württemberg Förderprogramm „Mobilität für alle“ der Aktion Mensch Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ der Aktion Mensch
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Barrierefreiheit im Verkehr – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehrs (Fähren) und per Luftseilbahn, als Teil des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der Grundversorgung. Der Begriff „öffentlicher Pe [...] kreisfreien Städte. Die Barrierefreiheit wird im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs in sogenannten Nahverkehrsplänen definiert. Dies ist in § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes [...] Weiterführende Links Barrierefreiheit im Verkehr Artikel 9 Absatz 1 der UN-BRK behandelt die Zugänglichkeit, um die unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu erzielen
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Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“). Weiterführende Links DIN 18040-3: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ Leitfaden „Barrierefreies [...] Raum Unter öffentlichem Raum versteht man den räumlichen Zusammenhang, der aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden gebildet wird. Dem öf [...] einer Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten werden. Hierunter fallen zum Beispiel öffentliche Verkehrsflächen wie Gehwege oder Fußgängerzonen, aber auch Grünanlagen wie zum Beispiel Parks, Spielplätze,
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Inhalt Übersicht aller Seiten – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Gebäuden Rechtliche Grundlagen Fördermöglichkeiten Infos barrierefreies Wohnen Verkehr & öffentlicher Raum Barrierefreiheit im Verkehr Öffentlicher Raum Rechtliche Grundlagen Fördermöglichkeiten Informationstechnik
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Barrierefreiheit umsetzen – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Bauen & öffentliche Gebäude Verkehr & öffentlicher Raum Informationstechnik & Digitales Information & Kommunikation Aktionspläne & Zielvereinbarungen Beratungsanfrage
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Schlichtungsantrag – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
den Bereichen Bau und Verkehr (Paragraf 7 L-BGG ), das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen (Paragraf 8 L-BGG ), die Gestaltung des Schriftverkehrs (Paragraf 9 L-BGG )
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Startseite – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
kostenfrei zu den unterschiedlichsten Aspekten der Barrierefreiheit. Bauen & öffentliche Gebäude Verkehr & öffentlicher Raum Informationstechnik & Digitales Information & Kommunikation Aktionspläne & Z
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Fachbeirat – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (oberste Baurechtsbehörde), einer Vertretung des Verkehrsministeriums und einer Vertretung des Landesbetriebs Vermögen und Bau.
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Barrierefreiheit im Verkehr und öffentlichen Raum – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg
Verkehr & öffentlicher Raum Allgemeines Artikel 9 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zur physischen